Ersatzbrennstoff ist der Oberbegriff für Brennstoffe, die aus Abfällen hergestellt werden. Dieser Begriff umfasst Brennstoffe, die mitverbrannt oder einer Monoverbrennung (eigens errichtete Ersatzbrennstoffkraftwerke) zugeführt werden. Die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. (BGS e. V.) unterscheidet diese beiden Brennstoffe generell in Sekundärbrennstoffe und Heizwertreiche Fraktionen.
Die Nutzung der im Abfall enthaltenen Energie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Einsparung von natürlichen Ressourcen, die Reduzierung von CO2-Emissionen und der Weggang von der Deponierung von Abfällen tragen zu dieser Entwicklung bei. Die Minimierung von Schadstoffanreicherung in Erzeugnissen sowie die Einsparung von CO2 durch den hohen biogenen Anteil im Ersatzbrennstoff, erfordern klare Regelungen zur Bestimmung dieser Parameter.
Der BGS e. V. hat hohe Qualitätsstandards festgelegt, da gütegesicherte Sekundärbrennstoffe in Industriefeuerungsanlagen wie Zement- und Kalkwerken sowie in Großkraftwerken mitverbrannt werden. Diese Prozesse erfordern hohe Anforderungen an die Schwermetallgehalte, aber auch eine konstante Produktqualität bezüglich der brennstoffspezifischen Eigenschaften. Im Sinne der Vorgaben des BGS e. V. haben gütegesicherte Sekundärbrennstoffe eine Korngröße ‹ 30 mm und entsprechen hinsichtlich der Qualität den festgelegten Schwermetallrichtwerten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird kontinuierlich überwacht. Immissionsschutz Im Rahmen der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen hat der Immissionsschutz eine besondere Bedeutung. Die Schwermetallrichtwerte des BGS e. V. sind mit dem Instrument der Stoffflussanalyse festgelegt worden. Diese Vorgehensweise stellt eine schadlose Verwertung sicher. Sowohl nationale als auch internationale Emissionsanforderungen werden deutlich unterschritten.
Im aktuellen DEHSt-Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten (Stand September 2014, Kapitel 8.2, Seite 32) werden die von dem BGS e. V. gelisteten Laboratorien für die Überwachung von Brennstoffen besonders empfohlen. Dies unterstreicht die behördliche Anerkennung des hohen Standards, der durch die Gütegemeinschaft eingeführt worden ist. Sollen die Daten zusätzlich als Nachweise im europäischen Emissionsrechtehandel genutzt werden, müssen die Labore allerdings auch auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN SIO 17025 akkreditiert sein.
Aufbereiter, die im Zusammenhang mit der Gütesicherung den Kohlenstoffgehalt sowie den biogenen Anteil im Rahmen der Gütesicherung analysieren lassen, können die Werte für Heizwert, Emissionsfaktor sowie biogener Anteil ihren Kunden zur Verfügung stellen. Da das System der Gütesicherung die Möglichkeit schafft, diese Werte eindeutig den produzierten Brennstoffenchargen zuzuordnen, können Verwerter die Analysezertifikate der Aufbereiter für die Nachweisführung im Emissionsrechtehandel nutzen.