Der Ablauf
Die Gütesicherung nach den Kriterien der Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ 724 basiert auf einem festgelegten Probenahmesystem, einer angepassten Probenaufbereitung und Analytik sowie einer entsprechenden Datenauswertung.
Die Grundlagen der Gütesicherung sind in der Präsentation „Gütesicherung²“ dargestellt. Die Präsentation können Sie hier downloaden!
Die Instrumente
Die Eigenüberwachung erfolgt durch den Sekundärbrennstoffproduzenten. Die Fremdüberwachung erfolgt zum einen durch einen Gutachter und zum anderen durch ein Prüflabor. Der Gutachter untersucht durch wiederkehrende Vor-Ort–Untersuchungen die Voraussetzungen des Herstellungsprozesses.
1. Die Eingangskontrolle ist eine erste Sicherung der definierten Qualität.
Nicht alle Abfälle eignen sich zur Herstellung von gütegesicherten Sekundärbrennstoffen.
In den Güte- und Prüfbestimmungen sind die Abfallarten
festgelegt, die für die Herstellung zugelassen sind.
2. Die Probenahme erfolgt nach einem festgelegten Schema, um eine
kontinuierliche Überwachung der Produktion zu gewährleisten.
3. Die Probenaufbereitung und Analyse ist in den Probenahme-, Probenaufbereitungs-
und Analysevorschriften, die von der Gütegemeinschaft
erarbeitet wurden, präzise geregelt.
4. Die Qualitätskriterien sind in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt.
Der BGS e. V. hat sehr ambitionierte Schwermetallrichtwerte definiert.
Als verfahrens- und brennstofftechnische Parameter sind Heizwert,
Wassergehalt, Asche, Chlor und Kupfer zu analysieren.
5. Die Datenauswertung wird von der Gütegemeinschaft durchgeführt.
Die statistische Auswertung wird durch einen Prüfbericht ergänzt.
Die Qualitätskriterien
Die Gütezeichen
Gütezeichen bezwecken die Kennzeichnung von Produkten und
Dienstleistungen, die nach hohen festgelegten Qualitätskriterien
hergestellt, beziehungsweise angeboten werden. www.ral-guetezeichen.de
Hinter jedem Gütezeichen steht eine Gütegemeinschaft. Die Gütegemeinschaft erhält nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren vom RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. – das Recht zur Verleihung des Gütezeichens und ist somit Träger des Gütezeichens.
Grundlage des Gütezeichens bilden die Güte- und Prüfbestimmungen. In diesen Unterlagen ist die gesamte Vorgehensweise der Gütesicherung festgelegt. Diese umfasst unter anderem die zulässigen Abfallarten, die Vorgehensweise zur Probenahme und die festgelegten Richtwerte. Darüber hinaus sind dort die Bestimmungen für den Erhalt, aber auch den Entzug des Gütezeichens geregelt.