Der Ablauf
Die Gütesicherung nach den Kriterien der Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ 724 basiert auf einem festgelegten Probenahmesystem, einer angepassten Probenaufbereitung und Analytik sowie einer entsprechenden Datenauswertung.
Die Grundlagen der Gütesicherung sind in der Präsentation “Gütesicherung²” dargestellt. Die Präsentation können Sie hier downloaden!
Die Instrumente
Da alle Anforderungen der Gütesicherung aufeinander aufbauen, kann man von einem geschlossenen System sprechen. Innerhalb dessen erfolgt die Qualitätssicherung in einer Kombination aus Eigenüberwachung durch den SBS-Produzenten und Fremdüberwachung durch einen Gutachter sowie durch ein Prüflabor.
- Eingangskontrolle:
Erste Sicherung der definierten Qualität: Entspricht die Abfallart den Güte- und Prüfbestimmungen?
- Probenahme:
Kontinuierliche Überwachung der Produktion nach festgelegtem Schema mit manueller oder automatischer Probenahme.
- Probenaufbereitung und Analyse:
Klare Vorgaben regeln die Entnahme, Aufbereitung und Analyse der Proben.
- Qualitätskriterien:
Einhaltung der ambitionierten Schwermetallrichtwerte sowie der verfahrens- und brennstofftechnischen Parameter (Heizwert, Wassergehalt, Asche, Chlor, Kupfer).
- Datenauswertung:
Durchführung durch die Gütegemeinschaft: Statistische Auswertung und Prüfbericht.
Ein Überwachungsintervall im Detail
Ausschnitt aus unserer Multimediabroschüre, S. 14-17
Die Qualitätskriterien
Richtwerte garantieren schadlose Verwertung
Die festgelegten Richtwerte für gütegesicherte Sekundärbrennstoffe sorgen für eine schadlose Verwertung bei klarer Unterschreitung der Grenzwerte des Emissionsschutzes, was auch in umfangreichen Stoffflussanalysen mehrfach belegt wurde.
Die Gütezeichen
Gütezeichen stehen für:
- eine definierte, besonders hohe Qualität
- Zuverlässigkeit
- Aktualität
- Neutralität
- Objektivität
Gütezeichen dienen der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, die nach hohen Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden und damit deutlich über den Mindeststandards liegen. Im Rahmen der Entwicklung eines Gütezeichens werden entsprechende Anforderungen definiert und vom RAL geprüft. Danach erhält die dahinterstehende Gütegemeinschaft vom RAL – dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (https://www.ral-guetezeichen.de/) – das Recht zur Verleihung des Gütezeichens. Weitere, allgemeine Informationen zu RAL Gütezeichen finden Sie hier: RAL Gütezeichen in 80 Sekunden und Der Weg zum RAL Gütezeichen.
Bei der Entwicklung des RAL-Gütezeichens 724 standen hohe Qualiätsstandards, genaue Probenahme- und Anlaysevorschriften sowie ein in sich geschlossenes, praktikables Qualitätssicherungssystem aus Eigen- und Fremdüberwachung im Fokus. Daraus resultieren die Güte- und Prüfbestimmungen, die die Vorgehensweise sowie die Voraussetzungen für den Erhalt und den Entzug des Gütezeichens festlegen. Sekundärbrennstoffe mit einer definierten Qualität nach RAL-GZ 724 sind mit der Markenbezeichnunng SBS® geschützt.
Neben dem RAL-GZ 724 verleiht der BGS e. V. auch das RAL-Gütezeichen 727 für die „Bestimmung des biogenen Anteils in Ersatzbrennstoffen ohne RAL-Gütesicherung und anderen Ersatzbrennstoffen”. Diese Analysezertifikate können auch durch den Verwerter für die Nachweisführung im Emissionsrechtehandel genutzt werden.
Green Deal
Mit dem Green Deal will die Europäische Kommission die wirtschaftliche Entwicklung klimaneutral ausrichten. Die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen liefert hier einen wesentlichen Beitrag. Durch die gleichzeitige energetische und stoffliche Verwertung von Sekundärbrennstoffen werden beim Einsatz in Zementwerken fossile Treibhausgasemissionen vermieden und Rohmehl zur Herstellung von Zementklinker eingespart. Ein echter Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Durch die effiziente Verwertung von Sortierresten, die nicht mehr für ein Recycling geeignet sind, gelingt darüber hinaus ein Übergang zu einer gesicherten Kreislaufwirtschaft.
Erfahrungen
„Anspruchsvolle Einsatzquoten unserer Sekundärbrennstoffe in Zementwerken von 90% und mehr erfordern eine hohe Brennstoffqualität. Eine Qualitätssicherung nach RAL-GZ 724 sichert ein den Anforderungen entsprechendes Produkt und ist für die hochwertige Verwertung unserer Brennstoffe unerlässlich. Als Brennsstofflieferant für effiziente und nachhaltige Energiegewinnung leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.”
Matthias Einsele, Kaufmännische Geschäftsleitung ELM Recycling GmbH & Co. KG
„Ich bin überzeugt, dass wir als Gütegemeinschaft durch unsere Qualitätssicherung die effiziente und umweltschonende Nutzung von Sekundärbrennstoffen als Teil einer modernen Energie- und Kreislaufwirtschaft etabliert haben.“
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Geschäftsstellenleiterin des BGS e. V.
„2008 haben wir die Gütesicherung in unserer Aufbereitungsanlage eingeführt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass wir durch das geregelte System der Gütesicherung zuverlässig einen hochwertigen Sekundärbrennstoff mit gleichbleibender Qualität produzieren. Das Gütezeichen steht gegenüber unseren Kunden für Transparenz und Qualität.“
Georg Kleikemper, Leiter Stoffstrommanagement ECOWEST
„Die qualifizierte Aufbereitung und Überwachung gewährleisten wohldefinierte Eigenschaften von Sekundärbrennstoffen. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für den umweltverträglichen und schadlosen Einsatz dieser Stoffe in industriellen Produktionsprozessen geschaffen.“
Dr. Martin Oerter, Dyckerhoff GmbH / Cimalux S.A.
Stellvertr. Vorstandsvorsitzender des BGS e. V.