Der Beitrag
Der Einsatz von Ersatzbrennstoffen zur Energienutzung stieg in den letzten Jahren stetig an und diese Entwicklung setzt sich fort. Die damit verbundene Einsparung von natürlichen Ressourcen wie Kohle und Gas sowie die Reduzierung von CO2-Emissionen tragen zu dieser Entwicklung bei. Die Einsparung von CO2-Emissionen erfordert klare Regelungen für die Qualitätssicherung.
Die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, den biogenen Anteil in gütegesicherten Sekundärbrennstoffen aber auch für anderen feste Ersatzbrennstoffen auszuweisen und hierfür ein RAL-Gütezeichen zu schaffen. Durch die konkrete Festlegung der Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die biogenen Anteile einheitlich bestimmt werden und den Anwendern von Sekundär-/Ersatzbrennstoffen Daten z. B. zur Berechnung der Emissionsfaktoren an die Hand gegeben werden können.
In fossilen Energieträgern (z. B. Steinkohle, Braunkohle, etc.) können ebenfalls noch nicht vollständig umgesetzte biologische Anteile enthalten sein. Diese sind jedoch per Definition nicht als biogene Anteile im Rahmen des Emissionshandels anerkannt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei der Bestimmung des biogenen Anteils nachzuweisen, dass keine Anteile von fossilen Energieträgern in den Ersatzbrennstoffen enthalten sind. Daher kann bei der Bestimmung des biogenen Anteils in Sekundär-/Ersatzbrennstoffen auf eine RAL-Gütesicherung inklusive der Dokumentation der Eingangsmaterialien in eine Produktionsanlage nicht verzichtet werden.
RAL Prüfbericht enthält relevante Informationen für Monitoring gem. TEHG
Diese Vorgehensweise sowie der Prüfbericht sind von der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) anerkannt.