Die Gütesicherung gemäß RAL-GZ 724 besteht aus der Erstprüfung, dem Ahttps://bgs-ev.de/wp-admin/media-upload.php?post_id=2098&type=image&TB_iframe=1nerkennungsverfahren sowie den kontinuierlich durchgeführten Überwachungsverfahren. Die Qualität der produzierten Brennstoffe wird durch ein System aus Eigen- und Fremdüberwachungen und gegebenenfalls Wiederholungsprüfungen sichergestellt.
In den Güte- und Prüfbestimmungen sind zulässige Schwermetallgehalte als Median-Werte sowie 80.-Perzentil- Werte für die Betrachtung einer oberen Grenze, festgelegt. Darüber hinaus sind die verfahrenstechnischen Parameter Chlor, Heizwert sowie der Feuchte- und Aschegehalt zu dokumentieren.