Gütezeichen stehen für:
- eine definierte, besonders hohe Qualität
- Zuverlässigkeit
- Aktualität
- Neutralität
- Objektivität
Gütezeichen dienen der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, die nach hohen Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden und damit deutlich über den Mindeststandards liegen. Im Rahmen der Entwicklung eines Gütezeichens werden entsprechende Anforderungen definiert und vom RAL geprüft. Danach erhält die dahinterstehende Gütegemeinschaft vom RAL – dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (https://www.ral-guetezeichen.de/) – das Recht zur Verleihung des Gütezeichens. Weitere, allgemeine Informationen zu RAL Gütezeichen finden Sie hier: RAL Gütezeichen in 80 Sekunden und Der Weg zum RAL Gütezeichen.
Bei der Entwicklung des RAL-Gütezeichens 724 standen hohe Qualiätsstandards, genaue Probenahme- und Anlaysevorschriften sowie ein in sich geschlossenes, praktikables Qualitätssicherungssystem aus Eigen- und Fremdüberwachung im Fokus. Daraus resultieren die Güte- und Prüfbestimmungen, die die Vorgehensweise sowie die Voraussetzungen für den Erhalt und den Entzug des Gütezeichens festlegen. Sekundärbrennstoffe mit einer definierten Qualität nach RAL-GZ 724 sind mit der Markenbezeichnunng SBS® geschützt.
Neben dem RAL-GZ 724 verleiht der BGS e. V. auch das RAL-Gütezeichen 727 für die „Bestimmung des biogenen Anteils in Ersatzbrennstoffen ohne RAL-Gütesicherung und anderen Ersatzbrennstoffen”. Diese Analysezertifikate können auch durch den Verwerter für die Nachweisführung im Emissionsrechtehandel genutzt werden.