Die Eingangskontrolle ist eine erste Sicherung der definierten Qualität. Nicht alle Abfälle eignen sich zur Herstellung von gütegesicherten Sekundärbrennstoffen. In den Güte- und Prüfbestimmungen sind die Abfallarten festgelegt, die für die Herstellung zugelassen sind.
Die Probenahme erfolgt nach einem festgelegten Schema, um eine kontinuierliche Überwachung der Produktion zu gewährleisten.