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Anforderungen an die Qualitätssicherung

Voraussetzung für eine effiziente Verwertung von Ersatzbrennstoffen ist eine angepasste gleichbleibende, verlässlich gute Qualität der produzierten Brennstoffe. Ohne diese Randbedingungen, ist eine durchgängige Verfügbarkeit der jeweiligen Anlage nicht zu erzielen.
Unabhängig davon, ob Ersatzbrennstoffe aus Abfällen einer Mono- oder Mitverbrennung zugeführt werden, sind folgende Kriterien an die physikalische und chemische Beschaffenheit einzuhalten:

  • definierter Heizwert – geringer Chlorgehalt
  • definierte Korngröße sowie Schüttdichte
  • geringe Störstoffanteile
  • geringe Schwermetallgehalte (bei der Mitverbrennung)
  • in ausreichender Menge und gleich bleibender Qualität verfügbar.

Darstellung_Qualitätssicherung

 

 

In die Qualitätssicherung von Ersatzbrennstoffen in einer Produktionsanlage, sollte sowohl die Organisation der Anlage (Personal, die Anlagentechnik, eingesetzte Abfälle, eingeführte Dokumentation) als auch die Produktqualität einbezogen werden. Die Organisation kann zum Beispiel über eine Begehung, wie es in vielen Fällen von Vertragspartnern bereits praktiziert wird (spezielles Audit), einbezogen werden. In Bezug auf die Produktqualität ist ein Verfahren zur Probenahme, zur Probenbehandlung sowie zur chemischen Analyse und zur Auswertung der Ergebnisse festzulegen. Zu beachten ist dabei, dass diese Festlegungen auf den jeweiligen Ersatzbrennstoff angepasst sein müssen. Die Festlegung einer Fremdüberwachung im Rahmen der Qualitätssicherung bringt eine zusätzliche unabhängige Kontrolle in das System.

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